BVfK-Wochenendticker 25. September 2015

- VW-Skandal - Konsequenzen für den Handel

- BVfK-Ausschlußverfahren

- Mitgliederabstimmung jetzt online möglich

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Betrug! schreit die Nation, genauer gesagt die Presse. Betrug setzt Schädigung eines anderen voraus – sagt der Jurist und meinte auch, dass es dabei nicht ausreicht, wenn nur die Umwelt geschädigt wird.

Sind die VW-Bosse also nur Schummler, so wie jemand, der in der Schule abschreibt?

Man wird sehen, denn in den USA sollen Schadensersatzforderungen anstehen, wofür ja eigentlich auch ein bezifferbarer Schaden vorliegen muss.

Schaden entsteht allerdings in der Regel immer dann, wenn am Tacho manipuliert wird und für diesen Betrug tragen auch die Kfz-Hersteller Verantwortung, denn sie bauen nicht nur nach wie vor leicht manipulierbare Chips ein, sondern verhindern auch gesetzliche Regelungen, die die Verwendung sichererer Technik vorschreiben, auch wenn dies nur Mehrkosten von einem Euro pro Fahrzeug ausmachen würde. Das haben wir übrigens auch am vergangenen Mittwoch dem Bundeskanzleramt mitgeteilt, das beim BVfK um eine Einschätzung der Situation bei VW gebeten hatte.

Die BVfK-Juristen arbeiten mit Hochdruck an der Prüfung eventueller kaufrechtlicher Konsequenzen der Affaire. Es stellt sich die Frage, ob nun auch Sachmängelprobleme bei Neu- und auch Gebrauchtwagen ergeben.

Ja, es sind die Mechanismen kapitalgesteuerter Unternehmen, zu denen übrigens auch Mobile.de und Autoscout24 zählen, die nicht auf nachhaltige Solidität ausgerichtet sind, sondern auf bestmögliche Erträge in kürzester Zeit – immer die Quartalszahlen im Auge.

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Ausschlußverfahren eines BVfK-Mitgliedes.

Nicht nur bei Großkonzernen, auch bei so manchen freien Kfz-Händler scheint das Gewinnstreben so stark zu sein, dass er rechtliche Vorschriften und Fairness im Wettbewerb außer Acht lässt.

Das funktioniert beim BVfK nicht, da blieben auch die Verbandsjuristen hart, als ein abgemahntes Mitglied im Dezember 2013 forderte, eine Abmahnung wegen falscher Angaben zur Verfügbarkeit zurückzunehmen, da sonst massiver Geschäftseinbruch drohe. Das taten die BVfK-Juristen nicht und es folgte eine unsägliche Kette von Ereignissen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, die nunmehr am 30. September 2015 ein Ende finden soll.

Es geht um das Ausschlussverfahren eines EU-Neuwagenhändlers aus dem BVfK, von dem wir eigentlich glaubten, dass es bereits im Frühjahr 2014 abgeschlossen war. Doch der Händler ging ohne jegliche Vorankündigung gerichtlich gegen den Rauswurf vor und auch die Richter meinten, dass eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen und ständiges Verletzen des BVfK-Regelwerks nicht ausreichten würden, eine Mitgliedschaft ohne Anhörung zu beenden und dass die stattgefundenen Gespräche hierfür auch nicht ausreichen würden und empfahlen, dies doch nachzuholen.

Dieses Anhörungsverfahren hat nun in aller Gründlichkeit stattgefunden und hat den ursprünglichen Beschluss bestätigt: Eine solche Firma passt nicht zum BVfK. Der Vorstand wird daher nun abschließend in Erfüllung seines satzungsgemäßen Auftrags, wie auch unter Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Besonderheiten entscheiden.

Unabhängig davon wollen wir uns dem Wunsch dieses Händlers nicht verschließen und die Mitglieder befragen, wie sie entscheiden würden, wenn jemand immer wieder die Regeln verletzt und nach Auffassung unserer Juristen dabei zum eigenen Vorteil Schaden bei anderen anrichtet.

Die Gründe hierfür, wie auch die Gegenargumente des Händlers sind im schriftlichen Anhörungsverfahren ausführlich dargestellt.

Wir stellen jedem BVfK-Mitglied diese Unterlagen gerne zur Verfügung, müssen jedoch Diskretion nach außen abverlangen, da es nicht darum geht, den Ruf des Händlers mehr zu schädigen, als es dieser bereits selbst tut.

Wer sich also für die Hintergründe dieses Ausschlussverfahrens interessiert, sowie an einer Online-Abstimmung teilnehmen möchte, bei der es um die Fragen geht, ob solche Vorgänge und Machenschaften im Mitgliederkreis zu dulden sind, oder ein Verbandsausschuss in Fällen erfolgen soll, wo notorisches Verletzen von rechtlichen Vorschriften und Regeln des Verbandes festzustellen ist, kann hierfür ein im geschlossenen Mitgliederbereich hinterlegtes Online-Formular nutzen:

Wichtig: Diese Abstimmung wird keine rechtliche Wirkung entfalten. Sie soll allerdings dazu dienen, das Interesse der Mitglieder an der Mitwirkung an einem solchen Verfahren herauszufinden und dann gegebenenfalls darüber zu entscheiden, ob im Zusammenhang mit diesem Ausschlussverfahren eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden soll.

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Um an der Umfrage teilnehmen zu können, müssen Sie sich in den geschlossenen Mitgliederbereich der BVfK-Website einloggen.

>>> Hier geht's zur Umfrage  <<<

Sie sind BVfK-Mitglied, jedoch noch nicht registriert?

>>> Hier können Sie sich ganz einfach für den exklusiven BVfK-Mitgliederbereich registrieren. <<<

Übrigens: Im BVfK-Mitgliederbereich finden Sie die BVfK-Vertragsformulare zur freien Verwendung (nur für Mitglieder), die Möglichkeit, die Rechtsabteilung um eine Ersteinschätzung zu bitten (neuen Fall melden) sowie eine Vielzahl von wichtigen Informationen u.a. im BVfK-Newsletterarchiv.

Darüber hinaus können Sie auch Ihre mobile.de - Kundennummer eingeben und werden kurz darauf automatisch als BVfK-Händler bei mobile.de erkennbar.

Und wenn Sie einmal dabei sind: Schauen Sie sich die neu gestaltete Suche nach BVfK-Mitgliedern an und überprüfen Ihre Firmendaten.

>>> Hier geht´s zur BVfK-Händlersuche <<<

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Sie sehen, verehrte BVfK-Mitglieder, der BVfK ist begehrt -  auch, da wir seit nunmehr 15 Jahren konsequent für ein hohes Ansehen unserer Mitglieder arbeiten. Gerne machen wir dies transparent, damit letztendlich Sie darüber entscheiden können, ob wir auch wirklich dem Ziel folgen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

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