Ausschlußverfahren eines BVfK-Mitgliedes.
Nicht nur bei Großkonzernen, auch bei so manchen freien Kfz-Händler scheint das Gewinnstreben so stark zu sein, dass er rechtliche Vorschriften und Fairness im Wettbewerb außer Acht lässt.
Das funktioniert beim BVfK nicht, da blieben auch die Verbandsjuristen hart, als ein abgemahntes Mitglied im Dezember 2013 forderte, eine Abmahnung wegen falscher Angaben zur Verfügbarkeit zurückzunehmen, da sonst massiver Geschäftseinbruch drohe. Das taten die BVfK-Juristen nicht und es folgte eine unsägliche Kette von Ereignissen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, die nunmehr am 30. September 2015 ein Ende finden soll.
Es geht um das Ausschlussverfahren eines EU-Neuwagenhändlers aus dem BVfK, von dem wir eigentlich glaubten, dass es bereits im Frühjahr 2014 abgeschlossen war. Doch der Händler ging ohne jegliche Vorankündigung gerichtlich gegen den Rauswurf vor und auch die Richter meinten, dass eine Vielzahl von Wettbewerbsverstößen und ständiges Verletzen des BVfK-Regelwerks nicht ausreichten würden, eine Mitgliedschaft ohne Anhörung zu beenden und dass die stattgefundenen Gespräche hierfür auch nicht ausreichen würden und empfahlen, dies doch nachzuholen.
Dieses Anhörungsverfahren hat nun in aller Gründlichkeit stattgefunden und hat den ursprünglichen Beschluss bestätigt: Eine solche Firma passt nicht zum BVfK. Der Vorstand wird daher nun abschließend in Erfüllung seines satzungsgemäßen Auftrags, wie auch unter Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Besonderheiten entscheiden.
Unabhängig davon wollen wir uns dem Wunsch dieses Händlers nicht verschließen und die Mitglieder befragen, wie sie entscheiden würden, wenn jemand immer wieder die Regeln verletzt und nach Auffassung unserer Juristen dabei zum eigenen Vorteil Schaden bei anderen anrichtet.
Die Gründe hierfür, wie auch die Gegenargumente des Händlers sind im schriftlichen Anhörungsverfahren ausführlich dargestellt.
Wir stellen jedem BVfK-Mitglied diese Unterlagen gerne zur Verfügung, müssen jedoch Diskretion nach außen abverlangen, da es nicht darum geht, den Ruf des Händlers mehr zu schädigen, als es dieser bereits selbst tut.
Wer sich also für die Hintergründe dieses Ausschlussverfahrens interessiert, sowie an einer Online-Abstimmung teilnehmen möchte, bei der es um die Fragen geht, ob solche Vorgänge und Machenschaften im Mitgliederkreis zu dulden sind, oder ein Verbandsausschuss in Fällen erfolgen soll, wo notorisches Verletzen von rechtlichen Vorschriften und Regeln des Verbandes festzustellen ist, kann hierfür ein im geschlossenen Mitgliederbereich hinterlegtes Online-Formular nutzen:
Wichtig: Diese Abstimmung wird keine rechtliche Wirkung entfalten. Sie soll allerdings dazu dienen, das Interesse der Mitglieder an der Mitwirkung an einem solchen Verfahren herauszufinden und dann gegebenenfalls darüber zu entscheiden, ob im Zusammenhang mit diesem Ausschlussverfahren eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden soll.